Rechte & Leistungen bei Autismus — was Familien zusteht
Das Hilfesystem in Deutschland ist ein Geflecht aus mehreren Sozialgesetzbüchern, Ämtern und Anträgen — und kaum jemand erklärt es von Anfang an zusammenhängend. Dieser Überblick zeigt, welche Leistungen es gibt, wer sie zahlt und wo man anfängt. Er ersetzt keine Rechtsberatung, aber er nimmt die erste Ratlosigkeit.
Nach einer Autismus-Diagnose stellt sich früher oder später eine sehr praktische Frage: Was steht uns eigentlich zu — und wer zahlt das? Die Antwort ist selten einfach, weil die Zuständigkeit über mehrere Sozialgesetzbücher und Ämter verteilt ist. Genau das macht viele Familien ratlos.
Dieser Beitrag ist der Überblick über das gesamte System. Er geht nicht bei jeder Leistung in die Tiefe — dafür gibt es eigene, ausführliche Artikel, auf die wir jeweils verweisen. Er soll Ihnen die Landkarte geben: Was gibt es, wie hängt es zusammen, und in welcher Reihenfolge geht man es an.
Zwei Grundregeln vorweg
Bevor es um einzelne Leistungen geht, zwei Dinge, die fast alles Weitere bestimmen.
Erstens: Nichts kommt von allein
Das deutsche Sozialrecht funktioniert nach dem Antragsprinzip. Es gibt keine Stelle, die von sich aus prüft, was Ihrem Kind zusteht, und es Ihnen zuschickt. Jede Leistung — vom Schwerbehindertenausweis über die Schulbegleitung bis zum Pflegegeld — muss beantragt werden. Wer keinen Antrag stellt, bekommt nichts, egal wie berechtigt der Bedarf ist. Das klingt hart, ist aber die wichtigste Erkenntnis überhaupt.
Zweitens: Autismus zählt rechtlich als seelische Behinderung
Das ist kein Werturteil, sondern eine sozialrechtliche Einordnung — und sie entscheidet, welches Amt zuständig ist. Für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung ist derzeit in aller Regel das Jugendamt zuständig (§ 35a SGB VIII). Für Erwachsene übernimmt der Träger der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX — in Bayern ist das der Bezirk (für unsere Region der Bezirk Schwaben). Merken Sie sich diese Weiche; wir kommen weiter unten darauf zurück, weil sie sich 2028 verändern soll.
Die vier Bausteine des Systems
So unübersichtlich das Ganze wirkt — im Kern gibt es vier Bereiche. Fast jede Leistung lässt sich einem davon zuordnen.
Feststellung
Grad der Behinderung (GdB) und Schwerbehindertenausweis. Der Generalschlüssel, der viele weitere Rechte erst öffnet.
SGB IXTeilhabe
Eingliederungshilfe: Schulbegleitung, Autismustherapie, Assistenz, Förderung. Der größte Hebel im ganzen System.
SGB IX / SGB VIIIPflege
Pflegegrad und Pflegegeld, wenn im Alltag dauerhaft ein erhöhter Unterstützungsbedarf besteht.
SGB XIFamilie & Steuer
Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus, Steuer-Pauschbeträge und weitere finanzielle Entlastungen.
EStGSo nutzen Sie diesen Überblick
Die vier Bausteine greifen ineinander. Der Schwerbehindertenausweis (Baustein 1) ist zum Beispiel oft der Nachweis, mit dem Sie in Baustein 4 den Steuer-Pauschbetrag bekommen. Es lohnt sich deshalb, das System als Ganzes zu kennen, bevor man den ersten Antrag stellt.
Baustein 1 · Grad der Behinderung und Schwerbehindertenausweis
Der Grad der Behinderung (GdB) ist eine Maßzahl von 20 bis 100. Ab einem GdB von 50 gilt eine Schwerbehinderung, und auf Antrag wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Beantragt wird der GdB beim Versorgungsamt — in Bayern beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
Wichtig und oft falsch dargestellt: Es gibt keinen festen GdB „für Autismus". Die Diagnose allein legt den Wert nicht fest. Maßgeblich sind nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (Teil B Nr. 3.5.1) die sozialen Anpassungsschwierigkeiten — also wie stark die Teilhabe im Alltag tatsächlich beeinträchtigt ist.
| Soziale Anpassungsschwierigkeiten | GdB-Rahmen | Bedeutung |
|---|---|---|
| Ohne | 10 – 20 | Keine Schwerbehinderung; ein Pauschbetrag ist ab GdB 20 dennoch möglich. |
| Leicht | 30 – 40 | Ab GdB 30 ist eine Gleichstellung im Beruf möglich. |
| Mittel | 50 – 70 | Schwerbehinderung; Anspruch auf Schwerbehindertenausweis. |
| Schwer | 80 – 100 | Höchste Stufe des Bewertungsrahmens. |
Zusätzlich zum GdB können Merkzeichen in den Ausweis eingetragen werden. Sie sind die Eintrittskarte zu bestimmten konkreten Vorteilen. Bei Autismus sind vor allem zwei relevant, weil sie nicht an eine körperliche Einschränkung gebunden sind.
| Merkzeichen | Wofür es steht | Was es bringt |
|---|---|---|
| H | Hilflosigkeit — dauerhaft umfassender Hilfebedarf im Alltag. | Kfz-Steuerbefreiung, unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr, erhöhter Steuer-Pauschbetrag von 7.400 €. Bei Kindern mit autismusbedingtem GdB ab 50 wird H in der Regel bis zum 18. Geburtstag angenommen; danach wird eigenständig neu geprüft. |
| B | Notwendigkeit einer Begleitperson — etwa wegen Orientierungs- oder Reizverarbeitungsproblemen im öffentlichen Raum. | Eine Begleitperson fährt im öffentlichen Nah- und Fernverkehr kostenlos mit. |
| G / aG | Erhebliche bzw. außergewöhnliche Gehbehinderung — bei Autismus nur im Einzelfall einschlägig. | Vergünstigungen im Nahverkehr bzw. Kfz-Steuerermäßigung; bei aG zusätzlich blauer Parkausweis. |
| RF | Erhebliche Einschränkung der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen — bei Autismus nur unter engen Voraussetzungen. | Ermäßigung des Rundfunkbeitrags auf ein Drittel (6,12 € statt 18,36 € pro Monat). |
Was der Ausweis praktisch öffnet
Der Nachweis eines GdB bringt unter anderem den steuerlichen Behinderten-Pauschbetrag (siehe Baustein 4). Für berufstätige Erwachsene kommen ab einem GdB von 50 besonderer Kündigungsschutz und in der Regel fünf Tage Zusatzurlaub hinzu, unter Umständen auch ein früherer Rentenbeginn. Für ein Kind ist der wichtigste Effekt oft der übertragbare Steuerfreibetrag und der Zugang zu den Merkzeichen.
Baustein 2 · Eingliederungshilfe — der größte Hebel
Wenn Familien von „der Schulbegleitung", „der Autismustherapie" oder „der Freizeitassistenz" sprechen, geht es fast immer um Eingliederungshilfe. Sie soll Teilhabe ermöglichen — an Bildung, am Arbeitsleben, an der Gemeinschaft. Das ist der Bereich mit den wirkungsvollsten, aber auch antragsintensivsten Leistungen.
Wer ist zuständig?
Hier greift die Weiche von oben. Für Kinder und Jugendliche mit Autismus ist derzeit meist das Jugendamt zuständig (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, § 35a SGB VIII). Für Erwachsene und für Kinder mit zusätzlicher körperlicher oder geistiger Behinderung ist es der Träger der Eingliederungshilfe nach SGB IX, in Bayern der Bezirk. Diese Doppelgleisigkeit ist ein Hauptgrund für Verwirrung — und für Streit darüber, welches Amt einen Antrag bearbeiten muss.
Die große Änderung: die „inklusive Lösung" ab 2028
Das soll sich ändern. Nach dem geplanten Stichtag 1. Januar 2028 soll die Kinder- und Jugendhilfe (das Jugendamt) für alle Kinder mit Behinderung zuständig werden — unabhängig von der Art der Behinderung. Die zweigleisige Zuständigkeit entfiele damit. Wichtig zur Einordnung: Die Details hängen noch an einem Bundesgesetz, das noch nicht abschließend verabschiedet ist. Bis dahin gilt das heutige Recht; laufende Bewilligungen bestehen über 2028 hinaus fort, solange sich beim Kind nichts ändert. Wer schon Leistungen bezieht, sollte den Bedarf im Hilfe- oder Gesamtplan gut dokumentiert haben — das ist die Grundlage, auf der später weiterbewilligt wird.
Zwei Dinge, die viele nicht kennen
Der Verfahrenslotse. Seit 2024 haben junge Menschen mit (drohender) Behinderung und ihre Familien einen Rechtsanspruch auf Begleitung durch einen Verfahrenslotsen beim Jugendamt (§ 10b SGB VIII). Er soll unabhängig durch Antrag und Bedarfsfeststellung führen und zwischen den Ämtern vermitteln. Das Angebot ist allerdings noch nicht überall flächendeckend eingerichtet — fragen Sie beim örtlichen Jugendamt danach.
Das Persönliche Budget. Teilhabeleistungen müssen nicht als Sachleistung organisiert werden. Auf Wunsch können sie als Geldbetrag ausgezahlt werden (§ 29 SGB IX), mit dem Familien die Unterstützung selbst einkaufen und gestalten. Das bedeutet mehr Selbstbestimmung, aber auch mehr Verwaltung — es passt nicht für jeden, ist aber ein Recht, das zu wenige kennen.
Kosten und Einkommen
Ob und in welcher Höhe Sie sich an den Kosten beteiligen müssen, hängt von der konkreten Leistung ab. Für die Teilhabe an Bildung — etwa eine Schulbegleitung — ist in der Regel kein Einkommen der Eltern einzusetzen. Bei anderen Leistungen kann ein Beitrag anfallen. Weil das im Detail komplex ist, klärt man es am besten vorab in einer Beratung. Wie das genau funktioniert, vertiefen wir im Artikel „Eingliederungshilfe — Wer zahlt was?".
Baustein 3 · Pflege
Pflege denkt man zuerst bei älteren Menschen — dabei kann auch ein autistisches Kind einen Pflegegrad haben. Entscheidend ist nicht körperliche Gebrechlichkeit, sondern der Grad der Selbstständigkeit im Alltag. Bei Kindern wird der Bedarf mit dem verglichen, was bei gleichaltriger, typischer Entwicklung zu erwarten wäre. Bereiche wie Kommunikation, Verhaltensweisen und die Bewältigung psychischer Belastungen fließen ausdrücklich ein — genau dort, wo Autismus sich zeigt.
Beantragt wird der Pflegegrad bei der Pflegekasse; die Begutachtung übernimmt der Medizinische Dienst. Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld, wenn zu Hause gepflegt wird. Die Beträge (Stand 2026, unverändert seit der Erhöhung 2025) im Überblick:
| Pflegegrad | Pflegegeld / Monat | Anmerkung |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 0 € | Kein Pflegegeld, aber Entlastungsbetrag von 131 €/Monat. |
| Pflegegrad 2 | 347 € | Ab hier besteht Anspruch auf Pflegegeld. |
| Pflegegrad 3 | 599 € | |
| Pflegegrad 4 | 800 € | |
| Pflegegrad 5 | 990 € | Höchstsatz. |
Hinzu kommen unabhängig vom Pflegegeld weitere Leistungen: der Entlastungsbetrag (131 € monatlich für Betreuungs- und Entlastungsangebote), Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln sowie zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Die Details und den Weg zum Pflegegrad beschreiben wir im Artikel „Pflegegrad bei Autismus".
„Man muss das System nicht lieben. Man muss nur wissen, welcher Antrag als Nächstes dran ist."
Baustein 4 · Familienleistungen und Steuer
Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus
Das Kindergeld beträgt 2026 259 € monatlich je Kind. Der für Familien entscheidende Punkt: Für ein Kind mit Behinderung wird es ohne Altersgrenze weitergezahlt — auch über 25 hinaus —, wenn die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und das Kind seinen Lebensunterhalt deswegen nicht selbst bestreiten kann. Lebt das erwachsene Kind nicht mehr im Elternhaushalt, kann das Kindergeld über einen Abzweigungsantrag direkt an das Kind fließen.
Der Behinderten-Pauschbetrag
Seit 2021 gibt es diesen Steuerfreibetrag ab einem GdB von 20, ohne weitere Bedingungen. Er senkt das zu versteuernde Einkommen — und ist bei einem Kind auf die Eltern übertragbar, solange diesen Kindergeld oder der Kinderfreibetrag zusteht.
| Grad der Behinderung | Pauschbetrag pro Jahr |
|---|---|
| GdB 20 | 384 € |
| GdB 30 | 620 € |
| GdB 40 | 860 € |
| GdB 50 | 1.140 € |
| GdB 60 | 1.440 € |
| GdB 70 | 1.780 € |
| GdB 80 | 2.120 € |
| GdB 90 | 2.460 € |
| GdB 100 | 2.840 € |
| Merkzeichen H, Bl oder TBl | 7.400 € (unabhängig vom GdB) |
Daneben gibt es die behinderungsbedingte Fahrtkosten-Pauschale (900 € bei GdB ab 80 bzw. ab 70 mit Merkzeichen G; 4.500 € bei aG, Bl, TBl oder H) und — für pflegende Angehörige — den Pflege-Pauschbetrag (600 € bei Pflegegrad 2, 1.100 € bei Pflegegrad 3, 1.800 € bei Pflegegrad 4 oder 5 bzw. Merkzeichen H).
Neu ab 2026: der Weg zum Finanzamt
Wird ein GdB ab 2026 neu festgestellt oder geändert, übermittelt das Versorgungsamt die Angaben auf Wunsch elektronisch ans Finanzamt. Dafür geben Sie im Antrag Ihre Steuer-Identifikationsnummer an und stimmen der Übermittlung zu. Ältere Bescheide und Ausweise bleiben als Nachweis weiterhin gültig.
Nachteilsausgleich in Schule, Ausbildung und Studium
Ein eigener, oft unterschätzter Bereich — und einer, der keinen Schwerbehindertenausweis voraussetzt. In Bayern muss man zwei Dinge sauber auseinanderhalten, weil sie unterschiedlich behandelt werden:
- Nachteilsausgleich verändert die Rahmenbedingungen, unter denen Leistung gezeigt wird — zum Beispiel bis zu 50 % mehr Zeit, ein separater ruhiger Raum, klar strukturierte Aufgabenstellungen oder technische Hilfsmittel. Die Anforderungen selbst bleiben gleich. Ein Nachteilsausgleich wird nicht im Zeugnis vermerkt.
- Notenschutz bedeutet, dass eine bestimmte, behinderungsbedingt nicht erbringbare Leistung nicht bewertet wird. Er wird im Zeugnis vermerkt — das Bundesverfassungsgericht hat diesen Vermerk 2023 ausdrücklich als zulässig und geboten bestätigt.
Rechtsgrundlage in Bayern sind Art. 52 Abs. 5 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes sowie die §§ 31 ff. der Bayerischen Schulordnung. Über den Nachteilsausgleich entscheidet in der Regel die Schulleitung auf Grundlage eines fachärztlichen Nachweises; bei zentralen Prüfungen ist die Schulaufsicht einzubinden. Auch hier gilt: rechtzeitig beantragen, am besten lange vor der ersten wichtigen Prüfung. Die Einzelheiten und Beispiele vertiefen wir im Artikel „Nachteilsausgleich in Schule & Ausbildung".
Wo anfangen — konkret in Augsburg und Schwaben
-
Bedarf sammeln und dokumentieren
Notieren Sie konkrete Alltagssituationen und den Unterstützungsbedarf. Sammeln Sie Befunde, Diagnosen und Berichte. Diese Dokumentation ist die Grundlage jedes Antrags — und wird umso wichtiger, je näher der Übergang zur inklusiven Lösung 2028 rückt.
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Kostenlose, unabhängige Beratung nutzen — vor dem ersten Antrag
Bevor Sie Formulare ausfüllen, klären Sie, welche Leistung überhaupt passt und welches Amt zuständig ist. Dafür gibt es unabhängige, kostenfreie Anlaufstellen (siehe unten). Das erspart Umwege und Ablehnungen aus rein formalen Gründen.
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Anträge stellen — ruhig parallel
GdB, Eingliederungshilfe, Pflegegrad und Kindergeld sind eigenständige Verfahren bei unterschiedlichen Stellen. Sie können und sollten parallel laufen; keiner ist Voraussetzung für den anderen. Reichen Sie schriftlich ein und bewahren Sie Kopien auf.
-
Fristen kennen — und Widerspruch nicht scheuen
Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats ab Zustellung Widerspruch einlegen. Ein Teil der zunächst abgelehnten Anträge ist im Widerspruch oder vor dem Sozialgericht erfolgreich. Eine Ablehnung ist kein Endpunkt.
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Nach dem Verfahrenslotsen fragen
Wenn Sie das Verfahren allein nicht bewältigen, haben Sie beim Jugendamt Anspruch auf Begleitung durch einen Verfahrenslotsen. Fragen Sie aktiv danach — nicht überall wird von sich aus darauf hingewiesen.
Anlaufstellen in Augsburg und Schwaben
Kompetenzzentrum Autismus Schwaben-Nord
Träger: Caritasverband für die Diözese Augsburg e. V.
Auf dem Kreuz 41, 86152 Augsburg
Telefon 0821 3156-454
[email protected]
Offene Sprechstunde: donnerstags 15–18 Uhr (ohne Termin)
Kostenfreie, autismusspezifische Beratung für Betroffene, Angehörige und Fachpersonal — unabhängig von einer bestehenden Diagnose. Zuständig für Stadt und Landkreis Augsburg sowie die Landkreise Aichach-Friedberg, Donau-Ries, Dillingen und Günzburg.
EUTB Augsburg (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung)
PRO RETINA Deutschland e. V.
Bahnhofstraße 18, 86368 Gersthofen
Telefon 0821 44814156
Trägerunabhängige, kostenfreie Beratung rund um Rehabilitation und Teilhabe — von der ersten Orientierung bis zur Begleitung durch das Antragsverfahren. Eine Übersicht aller Stellen bundesweit gibt es unter teilhabeberatung.de.
Bezirk Schwaben — Eingliederungshilfe
Träger der Eingliederungshilfe nach SGB IX für Erwachsene in Schwaben; zuständig unter anderem für Teilhabeleistungen und das Persönliche Budget im Erwachsenenalter. Erste Anlaufstelle für Anträge, sobald das Jugendamt nicht mehr zuständig ist.
Jugendamt der Stadt bzw. des Landkreises Augsburg
Zuständig für die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII) — und Sitz der Verfahrenslotsen. Für den GdB-Antrag ist dagegen das ZBFS (Versorgungsamt) zuständig, für den Pflegegrad die Pflegekasse.
Und wir?
Autismus Augsburg stellt keine Diagnosen, zahlt keine Leistungen und ersetzt keine Rechtsberatung. Was wir können: Ihnen aus eigener Erfahrung sagen, welcher Weg sich für welche Situation bewährt hat und wo Sie am besten anfangen. Wenn Sie vor dem Papierstapel sitzen und nicht wissen, wo zuerst — schreiben Sie uns.
Sechs Punkte zum Mitnehmen
- Nichts kommt von allein. Jede Leistung muss beantragt werden — es gibt keine Stelle, die von sich aus prüft, was zusteht.
- Autismus ist rechtlich eine seelische Behinderung. Das entscheidet die Zuständigkeit: Kinder derzeit über das Jugendamt, Erwachsene über den Bezirk.
- Der GdB ist der Generalschlüssel. Er hängt von den sozialen Anpassungsschwierigkeiten ab, nicht von der Diagnose allein — und öffnet Steuervorteile und Merkzeichen.
- Die Eingliederungshilfe ist der größte Hebel. Schulbegleitung, Therapien und Assistenz kommen von hier.
- 2028 kommt die inklusive Lösung. Die Zuständigkeit für alle Kinder soll zum Jugendamt wandern — Bedarf jetzt gut dokumentieren.
- Erst beraten, dann beantragen. Kostenlose, unabhängige Beratung (EUTB, Verfahrenslotse) erspart Umwege und Ablehnungen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Damit Sie unsere Angaben überprüfen und in Gesprächen mit Ämtern anführen können.
- SGB IX — Rehabilitation und Teilhabe (u. a. § 29 Persönliches Budget, § 152 Feststellung des GdB, §§ 228 f. Merkzeichen).
- SGB VIII — Kinder- und Jugendhilfe (§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, § 10b Verfahrenslotse, §§ 10 Abs. 4 / 107 zur inklusiven Lösung ab 2028).
- SGB XI — Pflegeversicherung (§ 37 Pflegegeld, § 45b Entlastungsbetrag).
- § 33b EStG — Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge; § 32 EStG — Kindergeld für Kinder mit Behinderung.
- Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), Anlage zu § 2, Teil B Nr. 3.5.1 — Bewertung tiefgreifender Entwicklungsstörungen.
- Art. 52 Abs. 5 BayEUG und §§ 31 ff. BaySchO — Nachteilsausgleich und Notenschutz in Bayern; BVerfG, Beschluss vom 22.11.2023 zur Zeugnisbemerkung beim Notenschutz.
- BMG — Übersicht der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026; Bundesagentur für Arbeit / Familienkasse — Kindergeld 2026 (259 €).
- Bundesverband autismus Deutschland e. V. sowie Lebenshilfe und betanet — fachliche Einordnungen zu Eingliederungshilfe, GdB und Merkzeichen bei Autismus.
- Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) — Informationen zu Autismus, Eingliederungshilfe der Bezirke und Persönlichem Budget.
Vertiefung 1
Eingliederungshilfe — Wer zahlt was?
Zuständigkeiten, Antragswege und Kostenbeteiligung im Detail — der Kern des Teilhabe-Bausteins.
Vertiefung 2
Schwerbehindertenausweis & Merkzeichen beantragen
Wie der GdB festgestellt wird, welche Merkzeichen bei Autismus infrage kommen und wie der Antrag läuft.
Vertiefung 3
Pflegegrad bei Autismus
Warum auch ein Kind einen Pflegegrad haben kann und wie die Begutachtung abläuft.
Vertiefung 4
Nachteilsausgleich in Schule & Ausbildung
Nachteilsausgleich, Notenschutz und wie man beides in Bayern richtig beantragt.
Sie sitzen vor dem Papierstapel? Fragen Sie uns.
Wir sind eine Initiative von Eltern für Eltern und ehrenamtlich getragen. Wir kennen die Anträge, die Ämter und die Reihenfolge, die sich bewährt hat. Ein kurzes Gespräch reicht oft, um zu wissen, welcher Schritt als Nächstes dran ist.
Rechtlicher Hinweis. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und Orientierung. Er stellt keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung dar und ersetzt eine solche nicht. Ob und in welchem Umfang im Einzelfall Ansprüche bestehen, entscheiden allein die zuständigen Behörden und Gerichte. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die genannten Beratungsstellen, an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Sozialrecht oder an die jeweils zuständige Stelle.
Alle Angaben geben den Stand von Juli 2026 wieder. Beträge, Zuständigkeiten und gesetzliche Regelungen — insbesondere die für 2028 geplante inklusive Lösung — können sich ändern; bitte prüfen Sie den aktuellen Stand vor einer Antragstellung.



