Eingliederungshilfe —
Wer zahlt was?
Ein Wegweiser durch das wichtigste Sozialleistungssystem für autistische Kinder und Jugendliche in Augsburg und im Bezirk Schwaben.
Wenn ihr nach einer Autismus-Diagnose anfangt, euch durch die Möglichkeiten zu lesen, taucht früher oder später der Begriff Eingliederungshilfe auf. Frühförderung, I-Platz in der Kita, Schulbegleitung, heilpädagogische Tagesstätten — all das fällt unter diesen Sammelbegriff.
Und dann steht ihr vor dem ersten Hindernis: Wer zahlt eigentlich was? Bezirk Schwaben oder Stadt Augsburg? Jugendamt oder Sozialamt? § 35a SGB VIII oder § 99 SGB IX? Die Antworten finden sich verteilt auf Webseiten, Merkblätter und Formulare — und je nachdem, wen ihr fragt, hört ihr unterschiedliche Geschichten.
Dieser Artikel ist der Versuch, das einmal in Ruhe zu sortieren. Was Eingliederungshilfe überhaupt ist, wer wann zuständig ist, welche Leistungen es konkret gibt, und wie ihr einen Antrag stellt. Wir konzentrieren uns dabei auf den Bezirk Schwaben und die Stadt Augsburg — andere Regionen funktionieren ähnlich, aber im Detail leicht anders.
Acht zentrale Fragen
Was Eingliederungshilfe überhaupt ist
Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung, die Menschen mit Behinderung dabei unterstützen soll, gleichberechtigt am Leben teilzuhaben. Das ist die einfache Definition.
Geregelt im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX, ab § 90). Seit 2020 wurde sie durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) reformiert und teilweise aus dem klassischen Sozialhilferecht herausgelöst.
Für Kinder und Jugendliche heißt das in der Praxis: Wenn ein Kind aufgrund einer Behinderung etwas nicht oder nur schwer kann, was andere Kinder im gleichen Alter problemlos schaffen — zum Beispiel in der Kita zurechtkommen, dem Unterricht folgen, am sozialen Leben teilnehmen — dann hat es Anspruch auf Unterstützung, die diese Teilhabe ermöglicht.
Bei Autismus ist das besonders relevant, weil viele Bereiche betroffen sein können: Kommunikation, sensorische Verarbeitung, soziale Interaktion, Übergänge zwischen Situationen, Reizverarbeitung im Klassenraum. Eingliederungshilfe schafft die Strukturen, die ein autistisches Kind braucht, um an einer Welt teilzuhaben, die nicht für autistische Bedürfnisse gemacht ist.
Ein wichtiger Punkt vorweg, der viele Eltern überrascht: Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche sind einkommens- und vermögensunabhängig. Ihr müsst keine Lohnabrechnungen einreichen, kein Sparbuch offenlegen, kein Bedürftigkeitsverfahren durchlaufen. Das gilt für die meisten Leistungen bis zur Volljährigkeit.
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf Eingliederungshilfe haben Kinder und Jugendliche, bei denen eine wesentliche Behinderung vorliegt — oder droht. Drei Kriterien müssen erfüllt sein.
Eine Behinderung liegt vor
Oder sie droht innerhalb der nächsten sechs Monate. Bei Autismus ist die fachärztliche Diagnose der wichtigste Nachweis.
Sie ist „wesentlich"
Sie führt zu einer Abweichung vom alterstypischen Zustand, die länger als sechs Monate andauert.
Sie beeinträchtigt die Teilhabe
Euer Kind kann an wichtigen Lebensbereichen — Kita, Schule, soziales Umfeld — nicht gleichberechtigt teilnehmen, ohne Unterstützung.
Mit einer Diagnose F84.x (ICD-Codierung für Autismus-Spektrum-Störungen) ist die rechtliche Grundlage in den allermeisten Fällen gegeben. Die Diagnose wird nicht hinterfragt, wenn sie von einer anerkannten Stelle gestellt wurde — z. B. einem Sozialpädiatrischen Zentrum, der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder einer ermächtigten Praxis. Strittig ist meist nicht das Ob, sondern das Wie viel und Wo.
Wer ist zuständig — Bezirk oder Jugendamt?
Die Antwort hat zwei Variablen: das Alter eures Kindes und die Form der Behinderung.
Krippe, Kita, SVE, HPT
Wenn ihr nicht wisst, wo anfangen
Richtet den Antrag an die Stelle, die nach eurer Vermutung am ehesten zuständig ist. Wird etwas falsch zugewiesen, ist die Behörde nach § 14 SGB IX gesetzlich verpflichtet, den Antrag innerhalb von zwei Wochen an die richtige Stelle weiterzuleiten. Das ist kein Bittstellen — das ist Recht. Wenn das nicht passiert, freundlich aber bestimmt auf § 14 verweisen.
Welche Leistungen gibt es konkret?
Die wichtigsten Leistungen der Eingliederungshilfe für Familien autistischer Kinder im Überblick.
Frühförderung
Frühe heilpädagogische, psychologische und medizinisch-therapeutische Unterstützung — in Frühförderstellen oder mobil zu euch nach Hause.
Einzelintegrationsplatz (I-Platz)
Regulärer Kita-Platz mit erhöhtem Betreuungsschlüssel und Fachdienststunden. Das Kind bleibt in der normalen Gruppe.
Individualbegleitung in der Kita
Eine eigene Begleitperson für individuelle Unterstützung. Seit 2025 wird die Entscheidung oft erst nach der Eingewöhnungsphase getroffen.
Schulbegleitung
Person, die euer Kind während der Schulzeit begleitet — bei Reizverarbeitung, Strukturierung, sozialer Interaktion. Eine der wichtigsten Leistungen.
Heilpädagogische Tagesstätten (HPT)
Teilstationäre Einrichtung mit intensiver Förderung, meist nachmittags. Strukturiertes Setting für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf.
Autismusspezifische Förderung
Spezifische Angebote — etwa beim Kompetenzzentrum Autismus Schwaben-Nord der Caritas Augsburg. In der Regel kostenfrei für die Familie.
Stationäre Eingliederungshilfe
Internat, Wohnheim oder vergleichbar. Kommt für autistische Kinder seltener in Frage, kann aber bei besonderen Konstellationen relevant sein.
Wie läuft der Antrag konkret?
Das Verfahren ist bei allen Leistungen ähnlich aufgebaut. Fünf Schritte in der Praxis.
Klären, was ihr beantragen wollt
Welche konkrete Leistung soll es sein? Frühförderung? I-Platz? Schulbegleitung? Wenn unsicher: einfach beim Bezirk Schwaben oder Jugendamt anrufen. Beim Bezirk gibt es Ansprechpersonen, die nach Anfangsbuchstaben des Familiennamens zuständig sind — die Telefonzentrale leitet weiter.
Formular besorgen
Beim Bezirk Schwaben: „Antrag auf Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche" — online ausfüllbar oder zum Ausdrucken. Im Formular kreuzt ihr an, welche Leistung beantragt werden soll. Beim Jugendamt der Stadt Augsburg gibt es ein eigenes Formular für § 35a SGB VIII.
Unterlagen sammeln
Mindestens braucht ihr:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Aktuelles ärztliches Zeugnis (nicht älter als drei Monate)
- Diagnose-Berichte und ggf. weitere klinische Unterlagen
- Schweigepflichtentbindung
- Je nach Leistung: Stellungnahme der Kita oder Schule
- Für Schulbegleitung: schulische Stellungnahme und schriftliche Genehmigung der Schule
Einreichen
Wichtig: Leistungen werden frühestens ab dem Monatsersten übernommen, in dem der Antrag eingegangen ist. Lieber zeitnah einreichen, auch wenn noch nicht alle Unterlagen vollständig sind — fehlende Dokumente könnt ihr nachreichen.
Begutachtung und Entscheidung
Bei größeren Leistungen folgt eine fachliche Begutachtung durch den Sozialpädagogisch-Medizinischen Dienst. Der Bescheid kommt schriftlich. Realistischer Zeitrahmen: drei bis sechs Monate, manchmal länger. Bei akuten Themen früh anfangen und ggf. mit der Schule oder Kita überbrückende Lösungen besprechen.
Häufige Stolpersteine
Was im Antragsverfahren oft schiefläuft — und wie ihr damit umgeht.
Zuständigkeit unklar — Behörde will nicht zuständig sein
Hartnäckig bleiben und auf § 14 SGB IX hinweisen. Die zweiwöchige Weiterleitungsfrist ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn die Behörde sich weigert, schriftlich nachfassen — Datum festhalten.
„Es reichen die normalen Mittel der Schule"
Häufiges Argument bei Anträgen für Schulbegleitung. Antwort: eine differenzierte schulische Stellungnahme einholen, die konkret beschreibt, was die Schule ohne Begleitung nicht leisten kann. Pauschale Stellungnahmen werden oft abgelehnt.
„Erst andere Hilfen ausschöpfen"
Träger verlangen oft, dass niederschwelligere Hilfen geprüft wurden. Im Antrag klar begründen, warum diese im konkreten Fall nicht ausreichen — am besten mit Bezug auf bisherige Erfahrungen.
Pooling — eine Begleitperson für mehrere Kinder
Seit März 2025 fördert Bayern verstärkt das Pooling-Modell. Für autistische Kinder mit individuellen Reizverarbeitungs- und Strukturierungs-Bedürfnissen ist das oft problematisch. Wenn euer Kind 1:1-Begleitung braucht, muss das im Antrag fachlich und individuell begründet werden — am besten mit ärztlicher und pädagogischer Stellungnahme, die deutlich macht, warum Pooling im konkreten Fall nicht passt.
Überprüfung alle zwei Jahre
Der Bezirk Schwaben überprüft Leistungen turnusmäßig — meist alle zwei Jahre. Drei bis vier Monate vor Ablauf die Verlängerung vorbereiten: neue Stellungnahmen, ggf. Bedarfsänderungen, aktuelle Berichte sammeln. So vermeidet ihr Versorgungslücken.
Wenn der Antrag abgelehnt wird
Ablehnungen sind nicht selten — und nicht das Ende.
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Widerspruch einlegen
Innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids. Eine kurze Begründung reicht zunächst — die ausführliche kann nachgereicht werden. Wichtig: die Frist auf keinen Fall verpassen.
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Widerspruchsbegründung sorgfältig vorbereiten
Ärztliche Stellungnahme, pädagogische Stellungnahme der Schule oder Kita, ggf. therapeutische Berichte — alles, was den Bedarf differenziert nachweist. Je konkreter und individueller, desto besser.
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Bei Bedarf juristische Hilfe
Anwält:innen für Sozialrecht. Kostenlose Beratungshilfe ist möglich, wenn euer Einkommen unter bestimmten Grenzen liegt. Auch der Sozialverband VdK Bayern unterstützt Mitglieder bei solchen Verfahren.
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Klage als letzter Schritt
Beim Sozialgericht. Aufwendig, dauert oft Jahre — aber in vielen Fällen erfolgreich. Vor diesem Schritt unbedingt juristische Beratung einholen, um Chancen realistisch einzuschätzen.
„Bei rechtlichen Auseinandersetzungen geht es nicht darum, euch zu verteidigen — sondern den Anspruch eures Kindes. Holt euch Unterstützung."
Wo ihr kostenlose Beratung bekommt
Ihr müsst das nicht allein durchstehen. Sechs Anlaufstellen — alle kostenlos.
Kompetenzzentrum Autismus Schwaben-Nord
Bei der Caritas Augsburg. Unsere Kern-Empfehlung für autismusspezifische Fragen — fachlich fundiert, mit der Region vertraut.
Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Bundesweite Beratungsstruktur für Menschen mit Behinderungen und Angehörige. Unabhängig, kostenfrei, niedrigschwellig.
Offene Behindertenarbeit (OBA)
Lebenshilfe, Caritas, Diakonie — verschiedene Träger in Augsburg. Familienberatung, Freizeitangebote, Begleitung.
Bezirk Schwaben Sozialamt
Telefonberatung direkt bei der zuständigen Behörde — oft hilfreicher als gedacht. Ansprechpartner nach Anfangsbuchstabe.
Jugendamt Stadt Augsburg
Allgemeiner Sozialer Dienst — erster Ansprechpartner für Anträge nach § 35a SGB VIII (seelische Behinderung).
Sozialverband VdK Bayern
Rechtsberatung und Vertretung im Sozialrecht. Mitgliedsbeitrag, aber dann volle Unterstützung bei Widerspruch und Klage.
„Wir ersetzen keine offizielle Beratung. Aber wir können euch sagen, welche Stelle wahrscheinlich die richtige ist und welche Erfahrungen andere Eltern gemacht haben. Schreibt uns einfach."
Ein Wort zur politischen Lage
Das System der Eingliederungshilfe steht derzeit unter Druck. Wir wollen euch nicht beunruhigen — aber transparent sein.
Pooling-Pakt: Bayern hat Förderbedingungen geändert, die das Pooling von Begleitpersonen wirtschaftlich attraktiver machen. Für autistische Kinder oft problematisch.
Kürzungspapier: Ein internes Arbeitspapier einer Bund-Länder-Kommunen-Arbeitsgruppe mit mehr als 70 Vorschlägen zur Kürzung der Eingliederungshilfe wurde öffentlich — darunter Einschränkungen bei Schulbegleitung, restriktivere Bedarfsfeststellung, stärkere Eigenanteile.
IKJHG geplant: Das Inklusive Kinder- und Jugendhilfegesetz soll die Zuständigkeit zwischen Bezirk und Jugendamt vereinheitlichen. Wirkungen offen — Vorteile und Risiken werden noch diskutiert.
Was das heißt für euch
Anträge stellen, die ihr braucht. Rechtsansprüche kennen. Im Zweifel widersprechen. Und politisch wach bleiben — denn was nicht in Anspruch genommen wird, wird in Statistiken als „nicht gebraucht" gezählt.
Wenn ihr Hilfe braucht
Eingliederungshilfe ist ein Anspruch, kein Almosen. Wenn euer Kind eine Behinderung hat oder von einer bedroht ist, dann ist die Unterstützung gesetzlich vorgesehen — ihr müsst sie nicht erbetteln. Traut euch zu fragen, traut euch zu widersprechen, traut euch nachzuhaken.
„Die ersten 30 Tage nach der Diagnose"
Bevor ihr in die Antragslogik einsteigt, lest unseren Wegweiser zu den ersten Wochen. Dort sortieren wir die Themen, die wirklich zuerst dran sind — und welche ruhig warten können.
Zum Wegweiser →Wir antworten persönlich, innerhalb weniger Tage. Keine Wartezimmer, keine Anmeldepflicht.
„Aus Erfahrung wird Orientierung."
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Wir geben unsere Erfahrungen und Recherchen weiter — bei rechtlich heiklen Fällen wendet euch an eine offizielle Beratungsstelle oder spezialisierte Anwält:innen für Sozialrecht. Stand: Juni 2026. Gesetzliche Grundlagen und Verwaltungspraxis können sich ändern.



