Leitfaden · Pflegeversicherung & Finanzen

Pflegeleistungen
im Überblick

Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Bayerisches Landespflegegeld — wer Autismus in der Familie hat, hat oft Anspruch auf viele Leistungen, die kaum jemand kennt. Dieser Leitfaden erklärt alle Leistungen mit den aktuellen Beträgen für 2026.

🕐 ca. 15 Min. Lesezeit · ✓ Aktuell: Stand 2026 · ↓ Alle Beträge · Tabelle · Kontakte
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500€Bayern
extra

Ein persönliches Wort

Viele Familien, die wir kennen, schöpfen ihre Pflegeleistungen nicht aus — nicht weil sie es nicht brauchen, sondern weil sie nicht wissen, was ihnen zusteht. Der Entlastungsbetrag läuft ungenutzt ab. Das Landespflegegeld wird nie beantragt. Die Rentenanrechnung vergessen.

Diese Übersicht soll sicherstellen, dass kein Cent liegenbleibt, der euch und eurem Kind zusteht. Die Beträge sind aktuell — Stand März 2026.

Leistung PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 Wo beantragen
Pflegegeld (monatl.)
Für Pflege durch Angehörige
— 332 € 573 € 765 € 947 € Pflegekasse
Pflegesachleistung (monatl.)
Ambulanter Pflegedienst
— 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 € Pflegekasse
Entlastungsbetrag (monatl.)
Für Betreuungsangebote
131 € 131 € 131 € 131 € 131 € Pflegekasse
Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege
Gemeinsames Jahresbudget (ab 01.07.2025)
— 3.539 € 3.539 € 3.539 € 3.539 € Pflegekasse
Pflegehilfsmittel (monatl.)
Verbrauchsprodukte
42 € 42 € 42 € 42 € 42 € Pflegekasse
Wohnraumanpassung (einmalig)
Pro Maßnahme
4.180 € 4.180 € 4.180 € 4.180 € 4.180 € Pflegekasse
Digitale Pflegeanwendungen (monatl.)
Apps & digitale Hilfsmittel
53 € 53 € 53 € 53 € 53 € Pflegekasse
Rentenversicherung für pflegende Angehörige
Beiträge werden von Pflegekasse übernommen
— ✓ ab PG 2 ✓ ✓ ✓ Pflegekasse
🏛 Bayerisches Landespflegegeld (jährl.)
Nur in Bayern · ab 2026: 500 €/Jahr
— 500 € 500 € 500 € 500 € Landesamt für Pflege

Stand März 2026. Alle Beträge nach SGB XI. Keine Rechtsberatung. Bayerisches Landespflegegeld wurde ab 2026 von 1.000 € auf 500 € abgesenkt.

Leistungen im Detail

Was bedeutet das alles — und wie bekommt man es?

Jede Leistung erklärt: Wofür ist sie da, wer bekommt sie, wie beantragen?

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Pflegegeld

Monatliche Zahlung wenn Angehörige zuhause pflegen

332–947 € /Monat

Wofür & Wer

  • Für Pflege und Betreuung zuhause durch Angehörige
  • Ab Pflegegrad 2 — kein Pflegegeld bei PG 1
  • Kann frei verwendet werden — kein Nachweis nötig
  • Auch für autistische Kinder und Erwachsene

Beantragen

  • Formloser Antrag bei der Pflegekasse
  • Pflegegrad muss bereits anerkannt sein
  • Wird monatlich ausgezahlt
  • Regelmäßige Beratungseinsätze (PG 2-3: alle 6 Monate nötig)
💡 Kombinationsleistung: Wer sowohl Pflegegeld als auch einen Pflegedienst in Anspruch nimmt, bekommt anteilig beides — das nennt sich Kombinationsleistung. Die Pflegekasse berechnet den Anteil automatisch.
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Entlastungsbetrag

131 € monatlich für Betreuungsangebote — ab Pflegegrad 1

131 € /Monat · alle PG

Wofür verwendet werden kann

  • Betreuungsgruppen, Tagespflege
  • Alltagsbegleitung durch anerkannte Dienste
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (je nach Bundesland)
  • Nicht genutztes Guthaben bis 30. Juni des Folgejahres übertragbar

Beantragen

  • Kostenerstattung: Rechnung einreichen, Pflegekasse erstattet
  • Anbieter muss anerkannt sein (§ 45a SGB XI)
  • Gilt ab Pflegegrad 1 — auch ohne Pflegegeld
  • Pflegekasse nennt anerkannte Anbieter auf Anfrage
⚠ Häufig ungenutzt: Viele Familien lassen den Entlastungsbetrag verfallen, weil sie nicht wissen, wer als anerkannter Anbieter gilt. Einfach bei der Pflegekasse nach einer Liste anerkannter Anbieter in Augsburg fragen.
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Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege

Gemeinsames Jahresbudget seit 01.07.2025 — flexibel aufteilbar

3.539 € /Jahr ab PG 2

Verhinderungspflege — wofür

  • Wenn die pflegende Person (oft Elternteil) verhindert ist
  • Urlaub, Krankheit, Beruf — kein Nachweis des Grundes nötig
  • Ersatzpflege durch Angehörige oder Pflegedienst
  • Vorpflegezeit entfällt seit 01.07.2025 komplett
  • Max. 56 Tage/Jahr (Erhöhung ab 01.07.2025)

Kurzzeitpflege — wofür

  • Vorübergehende stationäre Betreuung (z.B. nach Krankenhaus)
  • Wenn häusliche Pflege nicht möglich ist
  • Max. 8 Wochen/Jahr aus dem Gemeinschaftsbudget
  • Budget frei zwischen beiden Leistungsarten aufteilbar
  • Budget verfällt Ende des Jahres (kein Übertrag mehr)
✓ Neu ab 01.07.2025: Das gemeinsame Budget von 3.539 € kann beliebig auf Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege aufgeteilt werden — je nach Bedarf. Die frühere 6-Monate-Vorpflegezeit für Verhinderungspflege entfällt komplett.
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Rentenversicherung für pflegende Angehörige

Die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge für Eltern, die ihr Kind pflegen

ab PG 2 automatisch

Voraussetzungen

  • Pflegegrad 2 oder höher
  • Mind. 10 Stunden Pflege pro Woche
  • Nicht mehr als 30 Stunden Erwerbstätigkeit pro Woche
  • Pflege muss zuhause stattfinden

Was passiert

  • Pflegekasse meldet pflegende Person bei der Rentenversicherung
  • Beiträge werden direkt überwiesen — kein eigener Beitrag
  • Erhöht die spätere Rente der pflegenden Person
  • Beim Begutachtungsgespräch ansprechen!
💡 Wird oft vergessen: Diese Leistung wird oft nicht aktiv kommuniziert. Beim Gutachter-Termin und bei der Pflegekasse explizit nach der Rentenanrechnung fragen — und darauf bestehen, dass sie eingetragen wird.
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Pflegehilfsmittel & Wohnraumanpassung

Sachmittel und Umbaukosten für den Pflegealltag

42 € + 4.180 € monatl. + einmalig

Pflegehilfsmittel (42 €/Monat)

  • Desinfektionsmittel, Schutzhandschuhe, Einmalhandschuhe
  • Bettschutzeinlagen, Mundschutz
  • Oft als Box direkt nach Hause geliefert
  • Parallel zur Pflegekasse beantragen

Wohnraumanpassung (bis 4.180 €/Maßnahme)

  • Umbau von Fenstern, Türen, Zugängen
  • Für autistische Kinder: reizarme Gestaltung, Sicherheitsmaßnahmen
  • Kostenvoranschlag einreichen — Pflegekasse entscheidet
  • Mehrere Maßnahmen möglich (je 4.180 €)
500 € pro Jahr

🏛 Bayerisches Landespflegegeld — nur in Bayern

Zusätzlich zum Bundespflegegeld zahlt der Freistaat Bayern 500 € pro Jahr an alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, die zuhause gepflegt werden. Hinweis: Ab 2026 wurde der Betrag von 1.000 € auf 500 € pro Jahr abgesenkt.

Beantragen: Beim Bayerischen Landesamt für Pflege — Antrag online unter lfp.bayern.de. Wichtig: Der Antrag muss aktiv gestellt werden, es gibt keine automatische Auszahlung. Viele Familien beantragen ihn nie, weil sie nichts davon wissen.

Checkliste

Kein Cent liegen lassen

Alle Pflegeleistungen, die ihr beantragen solltet — hake jeden Schritt ab. Der Stand wird gespeichert.

0 von 14 erledigt
GrundleistungenPflegekasse
Ab Pflegegrad 1
Entlastungsbetrag (131 €/Monat) bei Pflegekasse beantragen
Gilt ab PG 1 · Anerkannte Anbieter-Liste anfordern
Pflegehilfsmittel (42 €/Monat) beantragen
Verbrauchsmaterialien — oft als Box direkt geliefert
Digitale Pflegeanwendungen (53 €/Monat) prüfen
Apps & Tools, die von der Pflegekasse anerkannt sind
Ab Pflegegrad 2
Pflegegeld beantragen (332–947 €/Monat)
Wenn Angehörige zuhause pflegen
Gemeinsames Budget Verhinderung + Kurzzeitpflege nutzen (3.539 €/Jahr)
Flexibel aufteilbar · verfällt Ende des Jahres
Rentenversicherung für pflegende Person beantragen
Mind. 10h/Woche Pflege · Pflegekasse übernimmt Beiträge
Wohnraumanpassung prüfen (bis 4.180 € pro Maßnahme)
Kostenvoranschlag + Antrag bei Pflegekasse
Bayern & ExtrasBayern
Bayerische Sonderleistungen
Bayerisches Landespflegegeld (500 €/Jahr) beantragen
Ab PG 2 · beim Landesamt für Pflege · lfp.bayern.de
Beratungspflicht der Pflegekasse nutzen (kostenlos)
Jährlicher Beratungsbesuch — alle Leistungen besprechen
Steuer & weitere Vorteile
Behinderten-Pauschbetrag in Steuererklärung geltend machen
Bis 7.400 €/Jahr (GdB 100) · ohne Nachweis einzelner Kosten
Pflege-Pauschbetrag (1.800 €/Jahr) für pflegende Angehörige prüfen
Ab PG 2 · ohne Nachweis · in Steuererklärung
Pflegeleistungen von der Steuer absetzen (außergewöhnliche Belastungen)
Rundfunkbeitrag-Befreiung beim Beitragsservice beantragen
Möglich bei bestimmten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
Fachbegriffe einfach erklärt

Was bedeutet das alles?

Die wichtigsten Begriffe aus der Pflegeversicherung — damit ihr in Gesprächen mit der Pflegekasse sicher seid.

PflegegeldLeistung
Monatliche Geldzahlung an Pflegebedürftige, wenn die Pflege zuhause von Angehörigen oder nahestehenden Personen übernommen wird. Ab Pflegegrad 2. Kann frei verwendet werden — kein Verwendungsnachweis nötig.
PflegesachleistungLeistung
Professionelle Pflege durch einen zugelassenen Pflegedienst — Kosten werden direkt von der Pflegekasse übernommen. Ab Pflegegrad 2. Kann mit Pflegegeld kombiniert werden (Kombinationsleistung).
EntlastungsbetragLeistung
131 € pro Monat (1.572 €/Jahr) für Betreuungsangebote und haushaltsnahe Dienstleistungen. Gilt schon ab Pflegegrad 1. Wird als Kostenerstattung ausgezahlt — Rechnung einreichen. Nicht genutztes Guthaben verfällt am 30. Juni des Folgejahres.
VerhinderungspflegeLeistung
Finanzierung einer Ersatzpflegeperson, wenn die übliche Pflegeperson (z.B. Elternteil) verhindert ist — durch Urlaub, Krankheit oder Beruf. Seit 01.07.2025 Teil des gemeinsamen Jahresbudgets von 3.539 € mit Kurzzeitpflege. Keine Vorpflegezeit mehr erforderlich.
KurzzeitpflegeLeistung
Vorübergehende stationäre Pflege in einer Einrichtung — wenn häusliche Pflege kurzfristig nicht möglich ist. Seit 01.07.2025 gemeinsames Budget mit Verhinderungspflege (3.539 €/Jahr, max. 8 Wochen pro Leistungsart).
KombinationsleistungLeistung
Nutzung von Pflegegeld und Pflegesachleistung gleichzeitig. Wer einen Teil des Sachleistungsbudgets durch einen Pflegedienst ausschöpft, bekommt einen anteiligen Pflegegeld-Rest. Die Pflegekasse berechnet das automatisch.
Bayerisches LandespflegegeldBayern
500 € pro Jahr extra in Bayern — zusätzlich zum Bundespflegegeld. Ab Pflegegrad 2, häusliche Pflege. Antrag beim Bayerischen Landesamt für Pflege (lfp.bayern.de). Wird nicht automatisch ausgezahlt — muss aktiv beantragt werden.
Pflege-Pauschbetrag (Steuer)Steuer
Wer eine pflegebedürftige Person ohne Entgelt häuslich pflegt, kann in der Steuererklärung einen Pauschbetrag abziehen: 600 € bei PG 2, 1.100 € bei PG 3, 1.800 € bei PG 4 oder 5. Ohne Nachweis einzelner Kosten.
Kontakte & Links

Wo ihr Beratung und Unterstützung bekommt

Alle Beratungsangebote sind kostenlos.

Eure Pflegekasse

Erste Anlaufstelle für alle Pflegeleistungen. Kostenlose Pflegeberatung gesetzlich vorgeschrieben (§ 7a SGB XI).

→ Nummer auf der Krankenversicherungskarte

Bayerisches Landesamt für Pflege

Antrag auf Bayerisches Landespflegegeld (500 €/Jahr ab PG 2). Online-Antrag verfügbar.

🌐 lfp.bayern.de

Kompetenzzentrum Autismus Schwaben-Nord

Caritas Augsburg — Beratung zu Pflegegrad-Antrag, Widerspruch und allen Pflegeleistungen. Do 15–18 Uhr offene Sprechstunde.

📞 0821 3156-454 ✉ [email protected]

VdK Bayern — Sozialrechtsberatung

Unterstützung bei Pflegegradanträgen, Widersprüchen und Pflegegeldstreitigkeiten. Kostenfrei für Mitglieder.

🌐 vdk.de → Augsburg

Pflegestützpunkt Augsburg

Unabhängige Pflegeberatung — welche Leistungen stehen zu, wie stellt man Anträge, wie wählt man Pflegedienste. Kostenlos für alle.

🌐 augsburg.de/pflegestuetzpunkt

pflege.de — Informationsportal

Umfassende Informationen zu allen Pflegeleistungen mit aktuellen Beträgen, Rechner und Ratgebern. Keine Beratung, aber sehr gute Übersichten.

🌐 pflege.de → Pflegeleistungen